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Unsere Leistungen

Frühförderung

Mobile Frühförderung

Wenn ein Kind geboren wird, haben die Eltern unzählige Wünsche, Hoffnungen und Pläne für das junge Leben. Wird dann bei diesem Kind eine Sehbehinderung diagnostiziert, haben die Eltern viele Fragen.

Tagesbetreuung

Kindergarten »Seh-Sterne« (Heilpädagogische Kindertagesstätte)

In der heilpädagogischen Kindertagesstätte »Seh-Sterne« werden blinde und sehbehinderte Kinder, sowie blinde und sehbehinderte mehrfachbe- hinderte Kinder im Vorschulalter betreut. Dabei ist uns wichtig, dass die Kinder in für sie überschaubarer Atmosphäre mit anderen Kindern zusammenleben und spielen können. Um dies gewähren zu können, ist die Gruppenstärke auf maximal acht Kinder begrenzt.

Freizeitgestaltung im Hort

Betreuungsangebot (Hort)

Das Betreuungsangebot (Hort) des Landeszentrums arbeitet in einer gruppenorientierten heilpädagogischen Angebotsstruktur für alle Klassen der Landesschule. Die Grundlage zur Erstellung von Förderplänen liegt im System nach ICF Für jedes Kind wird gemeinsam mit den Eltern mindestens jährlich eine Zielvereinbarung mit Abstimmungen zum Umfang der Pflege, der Therapie und der daraus resultierenden Zeit für Heilpädagogische Angebote geschlossen.

Wohnheime

Wohnheime

In den Wohnheimen können blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche betreut werden, die die Landesschule für Blinde und Sehbehinderte besuchen. Die Gruppen innerhalb der Wohnheime sind mit max. acht Kindern bzw. Jugendlichen belegt. Das Personal verfügt über grundständige heilpädagogische Ausbildung, hohe Pflegekompetenz und spezielle fachliche Voraussetzungen wie Training von Lebenspraktischen Fertigkeiten und Training von sozialen Kompetenzen.

Betreute Diagnosen

In den ersten Lebensjahren, in denen das Lernen am intensivsten ist, entwickelt sich in zunehmendem Maße das Nervensystem. Bis zum 5. Lebensjahr ist das organische Sehenlernen abgeschlossen, deshalb ist bei Kindern mit Sehproblemen die frühe Hilfe auch die effektivste Hilfe.

Praktika

Es ist möglich, ein Praktikum im Landeszentrum zu absolvieren.

Marginalspalte

© Landeszentrum zur Betreuung Blinder und Sehbehinderter